- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Party-Service bei Aufteilung der Leistungen
- Umsatzsteuerpflicht von eBay-Händlern
- Einzahlung der Stammeinlage muss nicht immer mit Beleg nachgewiesen werden
- Besuch der CeBIT ist steuerlich nicht absetzbar
- Bei Kosten über 110 € ist Teilnahme an Betriebsfeier lohnsteuerpflichtig
- Keine steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen bei Neubau
- Versicherungsleistungen reduzieren abziehbare Pflegekosten