Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten verliehen werden.
Für die Beratung und Betreuung der landwirtschaftlichen Betriebe ist insbesondere Peter Hermanns verantwortlich, der diese Zusatzqualifikation bereits vor einigen Jahren erfolgreich abgelegt hat und über eine entsprechende Erfahrung in diesem Bereich verfügt.