Unternehmen sind zu einer Vielzahl von Anlässen zu bewerten. Im Allgemeinen besteht immer dann ein Bewertungsbedarf, wenn sich Eigentumsverhältnisse am Unternehmen ändern. Dieses kann z. B. bei einem Verkauf – sowohl aus Sicht des Käufers wie des Verkäufers – als auch bei einer Nachfolgeregelung oder einem Gesellschafterwechsel der Fall sein.
Hierbei sind neben der aktuellen finanziellen Situation des Unternehmens vielfältige individuelle Aspekte, wie etwa strategische Unternehmensplanung, die künftige Ertragsaussichten sowie Risikoeinschätzungen zu berücksichtigen. Alle Faktoren sind dann zu einem einzigen monetären Wert zusammenzufassen.