Finanzdienstleistungsinstitute

Beratung für Unternehmer

seit über 30 Jahren

Ihr erfahrener Partner!

Wir verfügen über eine 25jährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten, insbesondere von Leasinggesellschaften und Factoringinstituten.

Neben den Rechnungslegungsbesonderheiten wie die Bilanzierung unter Anwendung der RechKredV und die Anwendung der branchenspezifischen Formblätter sind wir kompetente Ansprechpartner in allen aufsichtsrechtlichen Belangen, wie beispielsweise die Umsetzung und Anwendung der Anforderungen gemäß:

Steuerliche_Digitalisierung_

Kreditwesengesetz

Geldwäschegesetz

MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)

Anzeigewesen und den dazugehörenden Verordnungen (GroMiKV, AnzVO)

Institutsvergütungsverordnung

Substanzwertrechnung

usw.

Insbesondere im Rahmen der MaRisk und der Substanzwertrechnung wurden durch unseren Partner Per-Olaf Ulrich diverse Veröffentlichungen vorgenommen.

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Beratungsleistungen für Finanzdienstleistungsinstitute

Selbstverständlich erbringen wir für Sie umfassende Beratungsleistungen für sämtliche die Finanzdienstleistungsinstitute betreffenden Fragestellungen wie beispielsweise:

Erlangung einer Geschäftserlaubnis

Umstellung des Rechnungswesens auf RechKredV

Umstellung des Rechnungswesens auf IFRS

Erstellung oder Prüfung der Substanzwertrechnung

Einstufung der Verträge als Finanzierungsleasingverträge

Steuerliche Würdigung der Verträge und des Rechnungswesens

Gewerbesteuerprivileg

usw.

Unser Partner Per-Olaf Ulrich ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Leasing Unternehmen e.V. (BDL) und steht Ihnen gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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Einfach kontaktieren und wir machen den Rest!