Finanzdienstleister

Beratung für Unternehmer

seit über 30 Jahren

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung und Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten können wir in der Steuerberatung auf, ein über das Normalmaß hinaus, fundiertes Fachwissen zurückgreifen.

Steuerliche_Digitalisierung_

Gemäß den steuerlichen Vorschriften und denen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) unterstützen wir Sie bei der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie Erstellung des Jahresabschlusses.

Auf Basis des aufgestellten Jahresabschlusses erstellen wir für Sie die jährlichen Steuererklärungen und die, gemäß der Finanzverwaltung verpflichtend aufzustellende, eBilanz.

Sofern Sie wünschen, übernehmen wir für Sie die notwendigen Quartalsmeldungen an die Bundesbank.

Mehr erfahren

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!

Als kompetenter Ansprechpartner unterstützen wir Sie nicht nur im Rahmen der steuerlichen Beratung, der Einhaltung der Rechnungslegungsbesonderheiten, Bilanzierung unter Anwendung der RechKredV, sondern auch in allen aufsichtsrechtlichen Belangen. Darunter fällt beispielsweise die Umsetzung und Anwendung der Anforderungen gemäß:

Kreditwesengesetz (KWG)

Geldwäschegesetz (GwG)

MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)

Anzeigewesen und den dazugehörenden Verordnungen (GroMiKV, AnzVO)

Aktuell stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Umsetzung der 7. MaRisk Novelle zur Verfügung.

INTERESSE GEWECKT? KONTAKTIEREN SIE UNS!

Einfach kontaktieren und wir machen den Rest!