Als Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass Ihre letztwillige(n) Verfügung(en) wie von Ihnen gewünscht und mit Ihnen vereinbart ausgeführt werden. Wir fungieren dabei somit als eine Art Treuhänder für Sie nach Ihrem Tod.
Wer sein Erbe in guten Händen wissen möchte und bereits zu Lebzeiten alle erforderlichen Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf treffen will, kann in seinem Testament neben den Erben usw. auch eine Person als Testamentsvollstrecker benennen.
Vermeiden Sie Konflikte bei der Testamentvollstreckung
Der Streit um das Erbe führt leider sehr häufig - auch in ansonsten harmonischen Familien - zu großen Auseinandersetzungen. Daher ist es sinnvoll, das Erbe möglichst eindeutig zu regeln und professionell abzuwickeln. Wir setzten Ihren letzten Willen wie gewünscht um, verwalten, veräußern oder verteilen das Vermögen wie es von Ihnen gewünscht wird. Dabei stehen wir als unabhängige Partei, die nur Ihrem Willen verpflichtet ist, zwischen den Interessengruppen und können zwischen diesen vermitteln und die Umsetzung Ihres Willens professionell durchsetzen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch über eine mögliche Vorgehensweise bei Ihrer individuellen Situation zur Verfügung.